Gremienarbeit - Berichte, Beschlüsse, Informationen und Termine aus den Gremien des Kirchenbezirks
Kirchenbezirksausschuss / KBA
Der Kirchenbezirksausschuss (KBA) führt die Geschäfte des Kirchenbezirks solange die Bezirkssynode nicht versammelt ist.
Die KBA-Mitglieder treffen sich zweimonatlich und entscheiden über Bau-, Finanz- und Personalangelegenheiten und bereiten die Sitzungen der Bezirkssynode vor.
Die Kirchenbezirkssynode ist das Parlament des Kirchenbezirks. Zwei Mal im Jahr tritt sie zusammen und berät über die gemeinsamen Angelegenheiten des Kirchenbezirks. Neben Entscheidungen über die Finanzen geht es um wichtige inhaltliche Fragestellungen. Berichte des Dekans, der Schuldekanin und weiterer Verantwortlicher kirchlicher Arbeitsbereiche sind regelmäßig auf dem Programm der Bezirkssynode. Bei Bedarf finden auch Sondersynoden zu wichtigen Themen statt.
Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat als einzige Kirche in Deutschland das System der Urwahl für die Mitglieder der Landessynode. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahrs, die ihren Wohnsitz im Bereich der Württembergischen Landeskirche haben. Diese Landessynode hat 96 Mitglieder, von denen 30 Pfarrer und 60 Laien direkt vom Kirchenvolk alle sechs Jahre gewählt werden.
PfarrPlan 2030 Wir erleben stürmische Zeiten. Große Veränderungen stehen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft an. Auch bei uns in der Landeskirche.